03. Juni 2016
BFI-Botschaft 2017-2020 im Nationalrat
Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017-2020 (BFI-Botschaft) vom 24. Februar 2016, Geschäftsnummer 16.025
Wir bitten Sie, geschätzte Nationalrätinnen und Nationalräte, anlässlich der Beratung im Plenum am 9. Juni 2016 zur Botschaft für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017-2020, den Mehrheitsanträgen der WBK-N zu folgen. Insbesondere bitten wir Sie
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vom Bund eine Erhöhung der durchschnittlichen, jährlichen Wachstumsrate mindestens auf den vorgesehenen Wert von 3.2 Prozent zu verlangen.
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darauf hinzuwirken, dass ib. die Kredite für die Forschungseinrichtungen und Akademien nicht geschmälert werden.
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das neue Sonderprogramm «Bridge» vom SNF und der KTI zu unterstützen.
Argumentation
Zu a)
Es besteht eine grosse Diskrepanz zwischen den, in der BFI Botschaft richtigerweise, ambitioniert definierten Zielsetzungen und Herausforderungen und den, für die kommenden Jahre vorgesehenen finanziellen Mitteln. Dies gilt es zu korrigieren, zumal über dem gesamten BFI-Bereich bereits jetzt das Damoklesschwert von weiteren Sparprogrammen schwebt.
Im internationalen Vergleich liegt die Schweiz mit ihren Bildungsausgaben im unteren Drittel und bei den Forschungsausgaben im Mittelfeld. Dies, obwohl der Bund die Förderung des BFI-Bereichs als prioritärer Politikbereich einstuft. Entsprechend gilt es diesen Worten auch Taten folgen zu lassen und die Bildung, Forschung und Innovation adäquat mit finanziellen Mitteln zu alimentieren.
Die vom Bund beantragten Kredite für die Berufsbildung sind zu knapp bemessen, als dass damit die anstehenden Herausforderungen, bspw. den Fachkräftemangel zu decken, erfolgsversprechend angegangen werden können. Die jährliche Wachstumsrate in diesem Bereich ist am tiefsten. Hier gilt es den Bund mehr in die Pflicht zu nehmen, zumal die meisten Kantone unter grossem Spardruck stehen. Damit gerät die Berufsbildung in der Schweiz doppelt unter Druck. Zudem wurden in der gesamten BFI-Botschaft die durch die Migration anstehenden Herausforderungen und zusätzlichen Aufwendungen nicht, oder zumindest nicht erkenntlich, berücksichtigt.
Die Kürzung der ursprünglich beantragten Grundbeiträge im Hochschulbereich ist substanziell. Dies wird sich direkt auf die kantonalen Mittel, die Studierenden und Forschungsgruppen in den regional ansässigen Hochschulen (Universität Basel, FHNW und D-BSSE der ETH-Z) durchschlagen. Für das D-BSSE bspw. könnte dies kritisch werden, da es noch im Aufbau begriffen ist und von Sparübungen eigentlich ausgenommen werden sollte.
Zudem wird die vorgesehene Senkung der beantragten Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträgen der Hochschulen (S. 77/78 Botschaft / Art. 3, SS. 14/15 Fahne), das mitten im Vollzug stehende Infrastrukturprogramm der Basler Hochschulen empfindlich treffen und den Druck auf die kantonalen Betriebsbeiträge erhöhen.
Zu b)
Die beantragten Kredite für Akademien und Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung enthalten finanzielle Mittel für die nationale Förderinitiative Personalisierte Medizin (SAMW 30 Mio.; Institut für Bioinformatik SIB 40 Mio.) (SS. 93/94 Botschaft / Art. 1 und Art. 2 Bst. d, SS. 20/21 und Art. Abs. 2, 1 S. 26 Fahne).
Die Initiative mit dem Namen «Swiss Personalized Health Network», welche unter der Federführung der SAMW in der kommenden Förderperiode laufen soll, hat zum Ziel, dass Patienten- sowie biologische Basisdaten (einschliesslich Biodatenbanken) gesamtschweizerisch koordiniert erfasst und aufbereitet werden. Daraus resultiert ein gesamtschweizerischer Datenpool von derselben Qualität und mit derselben Semantik. Die Daten werden sowohl für die Verbesserung der Patientengesundheit als auch für die Grundlagen- und klinischen Forschung eingesetzt. Damit würde die Schweiz für die Life-Sciences-Industrie in Zusammenhang mit BigData interessant, was heute noch nicht der Fall ist.
In dieser Initiative wird auch Basel eine gewichtige Rolle spielen. In Abstimmung mit der gesamtschweizerischen Initiative soll in Basel die «Personalized Health Plattform Basel» aufgebaut werden, um in der Gesundheitsregion Nordwestschweiz eine einheitliche Gesundheitsdatenbank aufzubauen. In einem zweiten Schritt soll diese mit derjenigen des Zürcher Universitätsspitals harmonisiert werden, womit eine starke Achse «Basel-Zürich» gebildet wird.
Von den 70 Mio., via SIB beantragten Fördergelder, werden 99 Prozent zum Aufbau der regionalen Plattformen und damit auch einen unverzichtbaren Teil für das Basler Projekt ausgeschüttet.
Zu c)
Die vorgesehene, engere Zusammenarbeit zwischen dem SNF und der KTI bringen der Innovationsförderung einen echten Mehrwert. Auch für den Life Sciences Cluster Basel ist das Bridge-Programm von Relevanz. Bspw. hat die Hochschule für Life Sciences der FHNW bereits einige Projekte in der Pipeline.
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